19.06.2017

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Finanzberatung erhöht – und das ist auch gut so. Denn wenn Verbraucher schlecht beraten werden, soll der Vermittler eines Finanzproduktes auch für seine Beratung haften. Dass es hierbei allerdings Fristen zu beachten gibt, zeigt ein höchstrichterliches Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Demnach verlor eine Verbraucherin ihren Anspruch auf Schadensersatz, weil der Fall schlichtweg verjährt war (Urteil vom 16. Mai 2017, Az.: ...