Inzwischen sind auch Beamte dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der
Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine
private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten
angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand). Natürlich kann sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da u. a. trotz nur hälftiger
Kostenerstattung der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getragen werden muss.
Auswirkungen auf die KV:
Möglichkeit 1 - Freiwillige GKV-Mitgliedschaft: BBG: 4.350 € mtl.
Beitrag nach Einkommen > ohne einen Zuschuss!
Das bedeutet für viele Lehrer nahezu Höchstbeitrag > 600-800 Euro (für GKV-Leistungsniveau)
Möglichkeit 2 – Beihilfe plus Beihilfeergänzung über PKV:
Beitrag nach Alter > Zuschuss über Dienstherrn in Form von 50% - 80% Beihilfe
i.d.R. deutlich günstiger > 250-400 Euro (für TOP-Leistungsniveau)
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