Inzwischen sind auch Beamte dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der

Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine

private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten

angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand). Natürlich kann sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen

Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da u. a. trotz nur hälftiger

Kostenerstattung der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getragen werden muss.


Auswirkungen auf die KV:

Möglichkeit 1 - Freiwillige GKV-Mitgliedschaft: BBG: 4.350 € mtl.

Beitrag nach Einkommen > ohne einen Zuschuss!

Das bedeutet für viele Lehrer nahezu Höchstbeitrag > 600-800 Euro (für GKV-Leistungsniveau)


Möglichkeit 2 – Beihilfe plus Beihilfeergänzung über PKV:

Beitrag nach Alter > Zuschuss über Dienstherrn in Form von 50% - 80% Beihilfe

i.d.R. deutlich günstiger > 250-400 Euro (für TOP-Leistungsniveau)

 

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