Die Basis unserer Kooperation


Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag


Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig

sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine

Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den

besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen

und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken)

Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des

Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und

-erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.

Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz.

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten Damit wir den gewünschten

Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer

im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre

Mitwirkung angewiesen