Die Basis unserer Kooperation
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig
sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine
Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den
besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen
und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken)
Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des
Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und
-erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.
Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten Damit wir den gewünschten
Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer
im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre
Mitwirkung angewiesen