Die Thüringische Landesregierung hat die neue Gesetzgebungskompetenz zur Besoldung genutzt. Der Aufstieg in den Grundgehaltsstufen soll sich künftig nicht mehr nach dem Besoldungsdienst alter, sondern nach Erfahrungszeiten richten. Die Sonderzahlung wurde in die Grundgehaltstabelle, die Allgemeine Zulage und den Familienzuschlag eingebaut.