- Gründe für eine Dienstunfähigkeit
- Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit
- Wissenswertes zum Download
Kapitelübersicht
Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit
Beamte werden nicht berufsunfähig – sie werden dienstunfähig.Diese Feststellung mag etwas kleinlich klingen, die
Unterschiede sind allerdings enorm. Berufsunfähigkeit wird letztendlich immer von einem Arzt festgestellt. Ob ein Beamter
dienstunfähig ist, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient ihm lediglich zur Orientierung.
Wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt,erhält er künftig Bezüge in Höhe des bisher erworbenen
Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären dies rund 70 % des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs. Je weniger Dienstjahre
absolviert wurden, desto niedriger fällt das Ruhegehalt aus.In den ersten 18 Dienstjahren kann man davon ausgehen, dass
es in Höhe der Mindestversorgung gezahlt wird. In den ersten fünf Jahren erhält der Beamte allerdings noch gar nichts.
In diesen Fällen bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Das Risiko darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Gerade in den verschiedenen Vollzugsdiensten scheidet bereits während des Vorbereitungsdienstes alljährlich eine
große Zahl von Anwärtern aus. Generell leiden auch Beamte primär unter den großen Volkskrankheiten Herz, Rücken,
psychische Erkrankungen. Entsprechend fallen die Gründe der Dienstunfähigkeit aus.