nach obenAllgemein

Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen

Krankenversicherung. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der

Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen

Beihilfevorschriften– kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines

Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung bzw. noch

vorhandene Kindergeldberechtigung vorausgesetzt).

 

nach obenfür Thüringen

 

nach obenCheckliste

A. Allgemeines

A.1 Was ist Beihilfe?

A.2 Wie wird ein Beamtenverhältnis begründet?

A.3 Besteht für Beamte die Krankenversicherungspflicht in der PKV?

A.4 Kann ein Beamter sich auch in der GKV versichern?


B. Wer erhält Beihilfe?

B.1 Wer ist beihilfeberechtigt?

B.2 Wer ist berücksichtigungsfähiger Angehöriger?

B.3 Erhalten Rechtsreferendare Beihilfe?

B.4 Bleibt der Beihilfeanspruch während der Elternzeit bestehen?

B.5 Was ist bei einer Scheidung?

B.6 Was ist, wenn der Beihilfeberechtigte stirbt?

B.7 Was ist bei Angestellten im öffentlichen Dienst anders?


C. Was "zahlt" die Beihilfe?

C.1 Welche Aufwendungen sind beihilfefähig?

C.2 Werden auch Beihilfen bei ambulanten Heilkuren gezahlt?


D. In welcher Höhe werden Beihilfen gezahlt?

D.1 Wie hoch sind die Beihilfen?

D.1.1 Bund und angeschlossene Länder

D.2 Müssen Beamte auch Eigenbehalte im Krankenhaus tragen?

D.3 Was bedeutet die Hundert-Prozent-Grenze?


E. Gibt es Besonderheiten in der Krankenversorgung bestimmter Personengruppen?


F. Welcher Versicherungsschutz ist bedarfsgerecht?

F.1 Welche allgemeinen Hinweise sind zu beachten?

F.1.1 Vollversicherungen

F.1.2 Stationäre Ergänzungsversicherungen

F.2 Was ist bei Angestellten i. ö. D. zu bedenken?

F.3 Welche Besonderheiten bestehen beim stationären Versicherungsschutz?

F.4 Was ist zu tun, wenn der Beihilfeanspruch sich ändert oder fortfällt?

F.5 Wofür gibt es verschiedene Übersichten und Tabellen?

F.6 Wie ist der Bedarf zu ermitteln?

F.7 Haben Sie weitergehende Fragen?

 

nach obenEinschränkungen der Beihilfe




























 

nach obenBeispiele zur Beihilfeergänzung




Beispiel für die Erstattung einer zahnärztlichen Behandlung ( Barmenia)